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https://elib.bsu.by/handle/123456789/236322
Title: | Selbstverwaltung in den weißrussischen Städten und Ortschaften mit dem Magdeburger Recht |
Other Titles: | Самоуправление в белорусских городах и местечках с Магдебургским правом |
Authors: | Keller, Olga Келлер, Ольга |
Keywords: | ЭБ БГУ::ОБЩЕСТВЕННЫЕ НАУКИ::История. исторические науки |
Issue Date: | 2019 |
Publisher: | Минск : РИВШ |
Citation: | Делом и истиной : сборник научных трудов, посвященный 10-летнему юбилею сотрудничества между историками университетов Беларуси и Тюбингенского университета = Opere et Veritate : Sammelband von wissenschaftlichen Werken, gewidmet dem 10-jährigen Jubiläum der Zusammenarbeit zwischen den Historikern von weißrussischen Universitäten und der Universität Tübingen / под науч. ред. докт. ист. наук, проф. О. Б. Келлер. – Минск : РИВШ, 2019. – С. 162 - 197. |
Abstract: | Der Aufsatz von Prof. Dr. Olga Keller, welche sich viele Jahre mit der Erforschung der Geschichte der Verbreitung und Anpassung des deutschen Rechts in verschiedenen historischen Regionen Mittel-, Ost- und Südosteuropas im Mittelalter und früher Neuzeit beschäftigte, widmet sich den Ursprüngen der städtischen Selbstverwaltung sowie ihren Institutionen (wie Vogt, Magistrat) in weißrussischen Städten und Ortschaften mit dem Magdeburger Recht. Bereits im 19. Jahrhundert interessierte sich die Geschichts- und Rechtswissenschaft Mittel- und Osteuropas für Themen, die die Betrachtung der städtischen Selbstverwaltung nach dem Vorbild des deutschen Rechts östlich von Deutschland betrafen. Auch heute besteht noch großes Interesse an diesem Thema. Trotz der Tatsache, dass die Selbstverwaltung auf dem Gebiet des modernen Weißrusslands eine lange Tradition hat, handelt es sich in diesem Artikel nicht nur um Selbstverwaltung im Allgemeinen, sondern auch um die städtische Selbstverwaltung nach deutschem Recht. Die städtische Selbstverwaltung manifestierte sich in den Städten der Feudalzeit, die sich auf dem Gebiet des heutigen Weißrusslands auf der Grundlage des sogenannten Magdeburger Stadtrechtes befanden. Die Verleihung des deutschen (Magdeburger) Rechts an Städte, Ortschaften, Dörfer östlich von Deutschland im Allgemeinen sowie an die weißrussischen Städte und Städte des Großfürstentums Litauen im Besonderen ging zweifelsohne mit dem Erscheinen einer solchen Instanz als «Magistrat» einher. Beamte des neuen Leitungsgremiums waren der Vogt, der Bürgermeister, die Ratsmänner und die Schöffen. Die Stellung des zuerst genannten (lateinisch advocatus) und die damit verbundenen Rechte und P ichten wurden entweder in den am meisten im Magdeburger Recht verankerten oder in einem gesonderten Dokument festgelegt. Die Amtszeit des Vogts hing sowohl vom Willen des Staatsoberhauptes, als auch vom Wunsch der Bürger ab. Manchmal kauften Städte beim Staatsoberhaupt das Recht, einen Vogt zu wählen. An den Kandidaten für die Position des Vogts wurden bestimmte Anforderungen gestellt. Außerdem erhielten diese hauptsächlich die Vertreter der herrschenden Klassen (der Adel). Nach den Regeln des Privilegiums für Selbstverwaltung leitete der Vogt die Stadtregierung. |
URI: | http://elib.bsu.by/handle/123456789/236322 |
ISBN: | 978-985-586-274-2 |
Appears in Collections: | Делом и истиной : сборник научных трудов, посвященный 10-летнему юбилею сотрудничества между историками университетов Беларуси и Тюбингенского университета = Opere et Veritate : Sammelband von wissenschaftlichen Werken, gewidmet dem 10-jährigen Jubiläum der Zusammenarbeit zwischen den Historikern von weißrussischen Universitäten und der Universität Tübingen |
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